Elektronisches Handelsregister
Das elektronische Handelsregister
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem wesentliche rechtliche sowie wirtschaftliche Verhältnisse von Unternehmen und Kaufleuten gespeichert werden. Im Wesentlichen enthält das Handelsregister die folgenden Angaben:
- Firmenname
- Firmensitz sowie ggf. Zweigniederlassungen
- Gegenstand des Unternehmens
- vertretungsberechtigte Personen
- Rechtsform des Unternehmens
- Grund- oder Stammkapital
- Kommanditisten
- ggf. Datum der Eröffnung der Insolvenz
- ggf. Datum der Löschung
Zum 1. Januar 2007 erfolgte die Umstellung dieses Registers auf den elektronischen Betrieb. Sämtliche Anmeldungen zur Eintragung sind, nach einem einjährigen Übergangszeitraum, nur noch in elektronischer Form möglich. Auch die Einreichung der notwendigen Unterlagen erfolgt auf dem elektronischen Weg. Zu erreichen ist das Handelsregister unter der Internetadresse: www.handelsregister.de
Zugang und Kosten
Die im Handelsregister hinterlegten Informationen sind für jedermann über das Internet einsehbar. Der Zugang zu den Datenbanken des elektronischen Handelsregisters ist kostenpflichtig. Jeder Abruf der Eintragungen eines bestimmten Unternehmens oder Kaufmanns ruft Kosten in Höhe von EUR 4,50 hervor. Dagegen können amtliche Bekanntmachungen kostenfrei eingesehen werden.
Das Unternehmensregister
Neben dem elektronischen Handelsregister werden alle publizitätspflichtigen Unternehmensinformationen unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de automatisch und kostenfrei veröffentlicht. So sind alle wesentlichen veröffentlichungspflichtigen Informationen aus einer Quelle recherchierbar.
Der elektronischer Bundesanzeiger
Neben dem elektronischen Handels- und Unternehmensregister gibt es die Internetadresse www.bundesanzeiger.de. Hier sind sämtliche offenlegungspflichtigen Unterlagen (wie Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse) in elektronischer Form einzureichen. Der Betreiber des Bundesanzeigers leitet die eingereichten Unterlagen an das Unternehmensregister weiter. Dieses gleicht die Daten mit den vom Handelsregister übermittelten Daten ab. Die Frist zur Einreichung von Unterlagen (Konzern- sowie Jahresabschlüsse) endet zwölf Monate nach dem jeweiligen Abschlussstichtag. Durch den Abgleich der Daten können die Unternehmen ermittelt werden, die ihrer Publizitätspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind. Den Unternehmen, die die Frist zur Offenlegung nicht eingehalten haben, droht ein Ordnungsgeld zwischen EUR 2.500,00 und EUR 25.000,00.
Die Vorteile der elektronischen Form
Das Handelsregister in elektronischer Form bietet einige Vorteile. Vor allem werden Recherchearbeiten bei der Suche nach Unternehmensinformationen bedeutend erleichtert. Der Gang zum zuständigen Amtsgericht kann wegfallen, da alle notwendigen Informationen bequem über das Internet abrufbar sind. Auch ein Vorteil ist, dass für die Informationsbeschaffung der Sitz des Unternehmens nicht zuvor bekannt sein muss.
Zum 1. Januar 2007 erfolgte die Umstellung dieses Registers auf den elektronischen Betrieb. Sämtliche Anmeldungen zur Eintragung sind, nach einem einjährigen Übergangszeitraum, nur noch in elektronischer Form möglich. Auch die Einreichung der notwendigen Unterlagen erfolgt auf dem elektronischen Weg. Zu erreichen ist das Handelsregister unter der Internetadresse